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Patientenverfügung bei Krebs

Welchen Behandlungen würde ich noch zustimmen, sollte ich plötzlich nicht mehr in der Lage sein, meinen Willen selber auszudrücken? Was ist mir in der letzten Phase meines Lebens besonders wichtig? In welchen Situationen wünsche ich keine lebensverlängernden Massnahmen mehr? Welche Ängste und Sorgen habe ich bezüglich medizinischer Massnahmen? Die Patientenverfügung greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf, thematisiert Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst usw. und regelt lebensverlängernde Massnahmen. 

Verbindlicher Wille, persönliche Werte und Lebenseinstellungen festhalten 

In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten. Die Verfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Gleichzeitig bestimmen sie eine Vertretungsperson, die Sie in einer solchen Situation vertreten soll. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich. Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden. 

Je nach Krankenkasse kann die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen werden.

Caroline Herren
Brigitte Lüscher

Gut zu wissen 

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch? Die Krebsliga Solothurn steht Ihnen gerne zur Seite. Das Erstgespräch mit einer unserer Fachberaterinnen ist für Sie kostenlos. 

Dank einer Kooperation mit den Expertinnen Caroline Herren (Raum Solothurn) und Brigitte Lüscher (Raum Olten) können wir unseren Klientinnen und Klienten die Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung zu einem Spezialtarif von CHF150.– anbieten. Frau Herren und Frau Lüscher sind diplomierte Pflegefachfrauen HF sowie zertifizierte ACP-Beraterinnen (ACP = Advance Care Planning, siehe Herzlich Willkommen | ACP-Swiss). Frau Lüscher erstellt ausschliesslich Patientenverfügungen nach dem ACP-Konzept. Sollten die Kosten dennoch eine Herausforderung darstellen, sprechen Sie uns bitte an. In begründeten Fällen kann eine zusätzliche Tarifreduktion gewährt werden. 

Wenn Sie an einer Beratung oder der Erstellung einer Patientenverfügung interessiert sind, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

«ACP ist ein international verwendetes und umfassendes Konzept im Gesundheitswesen, mit dem Ziel besser sicherzustellen, dass auch bei nicht urteilsfähigen Menschen eine Behandlung an deren Wertevorstellung ausgerichtet wird» ACP Swiss

Dieses Konzept wird vom schweizerischen Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlen und gefördert.