Welchen Behandlungen würde ich noch zustimmen, sollte ich plötzlich nicht mehr in der Lage sein, meinen Willen selber auszudrücken? Was ist mir in der letzten Phase meines Lebens besonders wichtig? In welchen Situationen wünsche ich keine lebensverlängernden Massnahmen mehr? Welche Ängste und Sorgen habe ich bezüglich medizinischer Massnahmen? Die Patientenverfügung greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf, thematisiert Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst usw. und regelt lebensverlängernde Massnahmen.
Verbindlicher Wille, persönliche Werte und Lebenseinstellungen festhalten
In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten. Die Verfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Gleichzeitig bestimmen sie eine Vertretungsperson, die Sie in einer solchen Situation vertreten soll. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich. Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.
Je nach Krankenkasse kann die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen werden.

